Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Wir begleiten Sie bei Vorbereitung, Ausfüllen und Aufbewahrung.

Was ein Vorsorgeauftrag regelt

Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie vertritt, falls Sie urteilsunfähig werden, etwa durch Unfall, Krankheit oder im Alter. Die beauftragte Person kann sich um Ihre Personensorge kümmern (z. B. Wohnen und Betreuung), um Ihr Vermögen und um den Rechtsverkehr, also Behörden, Bank, Post und Verträge. Sie legen selbst fest, welche dieser Bereiche gelten.

Die zwei möglichen Formen

Ein Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er eine der beiden gesetzlichen Formen einhält. Entweder schreiben Sie ihn vollständig von Hand, mit Datum und Unterschrift, oder Sie lassen ihn öffentlich beurkunden. Ein ausgedruckter oder am Computer geschriebener Text genügt nicht. Deshalb gibt es kein fertiges Formular zum Unterschreiben, sondern nur Vorlagen zum Abschreiben.

Drei Fragen vor dem Schreiben

Wem vertrauen Sie? Wer wäre die Ersatzperson? Welche Aufgaben soll die Person übernehmen, und was nicht? Je klarer diese Antworten sind, desto leichter lässt sich der Text schreiben. Sprechen Sie mit der Person, bevor Sie sie einsetzen.

Aufbewahren und auffindbar machen

Eine offizielle Hinterlegungsstelle gibt es nicht. Sie können aber beim Zivilstandsamt gegen eine Gebühr eintragen lassen, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er liegt. Das ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Gültigkeit. Wird jemand urteilsunfähig, fragt die KESB dort nach. Informieren Sie ausserdem Ihre Vertrauensperson, und legen Sie das Original an einen Ort, den sie kennt.

Regelmässig prüfen

Prüfen Sie den Auftrag, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, zum Beispiel bei Umzug, Trennung oder wenn die beauftragte Person nicht mehr zur Verfügung steht.

Weiterführende Informationen

Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 360 ff. (Fedlex)
ch.ch, Seite zum Vorsorgeauftrag
Zivilstandsamt Ihres Wohnkantons (Gebühr und Ablauf)
Pro Senectute und SRK, Informationen und Vorlagen

Warum ist das wichtig?

Wer plötzlich nicht mehr urteilsfähig ist, kann weder Rechnungen bezahlen noch Verträge unterschreiben oder bei Wohnen und Pflege mitreden. Ohne Vorsorgeauftrag muss die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) klären, wer das übernimmt. Mit einem Auftrag steht Ihr Wille fest, und Ihre Angehörigen müssen nicht raten oder warten. Das Dokument nützt aber nur, wenn es im Ernstfall gefunden wird.

Was wird benötigt?

<p>Eine Person, der Sie vertrauen, und möglichst eine Ersatzperson<br />
Ihre Überlegungen, welche Aufgaben diese Person übernehmen soll (persönliche Betreuung, Vermögen, Behördengänge)<br />
Eine vorhandene Schweizer Vorlage oder Anleitung, falls Sie sich daran orientieren möchten<br />
Stift und Papier: Der Auftrag muss von Hand geschrieben werden, sofern er nicht notariell beurkundet wird<br />
Etwas Zeit und Ruhe für die gemeinsame Vorbereitung</p>

Dabei unterstützen wir Sie

Wir helfen Ihnen, das Thema Schritt für Schritt anzugehen. Gemeinsam klären wir, wen Sie fragen möchten, und bereiten die Fragen vor, über die Sie vorab nachdenken sollten. Wir zeigen Ihnen bewährte Schweizer Vorlagen und Anleitungen und begleiten Sie beim Abschreiben von Hand, wenn Sie das wünschen.
Danach organisieren wir die Aufbewahrung: Wo liegt das Original, wer hat eine Kopie, und möchten Sie den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen lassen? Auf Wunsch halten wir das Gespräch mit Ihrer Vertrauensperson vorbereitend fest.

Grenzen unserer Unterstützung

Wir geben keine Rechtsberatung und beurteilen nicht, ob Ihr Vorsorgeauftrag rechtlich wirksam ist. Den Text verfassen und unterzeichnen Sie selbst, wir schreiben ihn nicht für Sie. Bei Rechtsfragen empfehlen wir ein Notariat, eine Anwaltsperson oder die Beratungsstellen von Pro Senectute und SRK.

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