Organspende

Ob Sie Organe spenden möchten, ist Ihre persönliche Entscheidung. Wir helfen Ihnen, sie festzuhalten und mit Ihren Angehörigen zu besprechen.

Worum es geht

Bei der Organspende entscheiden Sie, ob nach Ihrem Tod Organe, Gewebe oder Zellen für eine Transplantation entnommen werden dürfen. Es ist Ihre persönliche Entscheidung. Sie können sie jederzeit ändern.

Was zurzeit gilt

[Stand vor Veröffentlichung beim BAG prüfen und Datum nennen.] Nach heutigem Stand gilt in der Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung: Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zugestimmt hat. Liegt keine Erklärung vor, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen. Die Stimmbevölkerung hat 2022 beschlossen, auf die erweiterte Widerspruchslösung umzustellen. Der Bund baut dafür ein nationales Register auf. Wann die neue Regelung gilt, ist noch offen.

Entscheid festhalten

Sie können Ihren Willen auf einer Spendekarte festhalten, in Ihrer Patientenverfügung oder in einer Erklärung, die Ihre Angehörigen kennen. Für die künftige Regelung ist ein nationales Register vorgesehen. Sinnvoll ist, den Entscheid überall gleich zu halten und die Karte bei sich zu tragen.

Mit den Angehörigen sprechen

Auch wenn Sie alles festgehalten haben: Sprechen Sie mit Ihren Nächsten darüber. Sie erleben die Situation, wenn sie eintritt, und sind besser vorbereitet, wenn sie Ihren Willen kennen.

Weiterführende Informationen

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG), Organspende
  • Swisstransplant, Spendekarte und Informationen
  • ch.ch, Organspende

Warum ist das wichtig?

Im Ernstfall müssen Ärztinnen und Ärzte schnell wissen, wie Sie entschieden haben. Liegt keine Erklärung vor, werden Ihre Angehörigen gefragt, in einer Situation, in der sie ohnehin unter Schock stehen. Viele sind überfordert, wenn sie Ihren Willen nicht kennen. Wer seinen Entscheid festhält und mit den Nächsten bespricht, nimmt ihnen diese Last ab, ganz gleich, wie die Entscheidung ausfällt.

Was wird benötigt?

<p>Ihre Entscheidung: ja, nein oder nur bestimmte Organe<br />
Die Namen der Personen, die davon wissen sollen<br />
Einen Ort für die Erklärung (Spendekarte, Eintrag in der Patientenverfügung oder im Notfallordner)<br />
Falls vorhanden: Ihre Patientenverfügung, damit beides zusammenpasst</p>

Dabei unterstützen wir Sie

Wir nehmen keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung. Wir helfen Ihnen, sie festzuhalten: Wir zeigen Ihnen, wo und wie Sie Ihren Willen dokumentieren können, und bereiten mit Ihnen das Gespräch mit Ihren Angehörigen vor. Auf Wunsch gleichen wir Ihre Erklärung mit der Patientenverfügung ab, damit sich nichts widerspricht, und legen alles auffindbar ab.

Grenzen unserer Unterstützung

Wir geben keine medizinische oder rechtliche Beratung und beeinflussen Ihre Entscheidung nicht. Medizinische Fragen besprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei Swisstransplant und dem Bundesamt für Gesundheit.

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