Wünsche für den Todesfall

Wie möchten Sie verabschiedet werden? Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche für Bestattung und Abschied in Ruhe festzuhalten, damit Ihre Angehörigen nicht raten müssen.

Was Sie festhalten können

Wünsche für den Todesfall betreffen den Abschied und die Zeit danach: die Art der Bestattung (zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung, Urnenbeisetzung, Gemeinschaftsgrab), den Ort, die Trauerfeier, Musik und Texte, Blumen oder Spenden, die Todesanzeige und die Personen, die benachrichtigt werden sollen. Auch kleine Dinge zählen, zum Beispiel ein Lieblingslied oder ein Kleidungsstück.

Nicht im Testament

Wünsche zur Bestattung gehören besser in ein eigenes Dokument als in ein Testament. Das Testament wird oft erst eröffnet, wenn die Bestattung schon stattgefunden hat. Das separate Dokument sollte Ihre Vertrauensperson kennen und schnell finden.

Schritt für Schritt vorgehen

Beginnen Sie mit dem, was Ihnen leichtfällt. Notieren Sie Wünsche, die Ihnen wichtig sind, und lassen Sie Offenes offen. Ein unvollständiges Dokument ist besser als keines. Sie können es jederzeit ergänzen oder ändern.

Bestattungsvorsorge

Manche Bestattungsinstitute bieten an, die Bestattung schon zu Lebzeiten zu planen und zu bezahlen. Vergleichen Sie Angebote in Ruhe, und halten Sie fest, wo entsprechende Verträge liegen.

Angehörige einbeziehen

Sprechen Sie mit den Menschen, die für Sie handeln würden. Wenn sie Ihre Wünsche kennen, fällt ihnen die Umsetzung leichter, und Sie vermeiden Missverständnisse.

Wenn der Todesfall eingetreten ist

Für die praktische Abwicklung nach einem Todesfall finden Sie Unterstützung bei nachlasshilfe.ch.

Weiterführende Informationen (Linkliste)

Pro Senectute, Informationen und Vorlage zur Anordnung für den Todesfall
SRK, Informationen zur Vorsorge
Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste (Informationen zu Bestattung und Vorsorge, Link prüfen)
ch.ch, Bestattung und Todesfall

Warum ist das wichtig?

Nach einem Todesfall müssen Angehörige innert kurzer Zeit viel entscheiden: Bestattungsart, Ort, Feier, Anzeige. Ohne Ihre Wünsche bleibt ihnen nur Raten, und das führt manchmal zu Streit oder Zweifeln. Wer seine Vorstellungen festhält, schenkt den Hinterbliebenen Sicherheit und Raum zum Trauern. Ein Testament ist dafür oft nicht geeignet, weil es meist erst nach der Bestattung eröffnet wird.

Was wird benötigt?

<p>Ihre Vorstellungen zur Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung, Ort, Grab) und zur Abschiedsfeier<br />
Wünsche zu Musik, Texten, Blumen, Todesanzeige oder Spenden<br />
Eine Liste der Personen, die informiert werden sollen<br />
Kontakt zu einem Bestattungsinstitut, falls Sie schon eines gewählt haben<br />
Eine vorhandene Vorlage oder Checkliste, falls Sie sich daran orientieren möchten</p>

Dabei unterstützen wir Sie

Wir nehmen uns Zeit, damit Sie in Ruhe nachdenken können. Gemeinsam gehen wir die Fragen durch und halten Ihre Wünsche übersichtlich fest, ob auf einer Vorlage oder in einem eigenen Dokument. Wir helfen Ihnen bei der Liste der Personen, die informiert werden sollen, und klären mit Ihnen, wo das Dokument liegt und wer es kennt.
Wenn Sie möchten, bereiten wir das Gespräch mit Ihren Angehörigen vor, damit diese Ihre Wünsche kennen und umsetzen können.

Grenzen unserer Unterstützung

Wir geben keine Rechtsberatung und bewerten keine Angebote von Bestattungsinstituten oder Vorsorgeprodukte. Wir halten fest, was Sie sich wünschen. Für verbindliche Regelungen und Verträge wenden Sie sich an ein Bestattungsinstitut, ein Notariat oder eine Anwaltsperson.

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