Worum es geht
Bei der Organspende entscheiden Sie, ob nach Ihrem Tod Organe, Gewebe oder Zellen für eine Transplantation entnommen werden dürfen. Es ist Ihre persönliche Entscheidung. Sie können sie jederzeit ändern.
Was zurzeit gilt
[Stand vor Veröffentlichung beim BAG prüfen und Datum nennen.] Nach heutigem Stand gilt in der Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung: Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zugestimmt hat. Liegt keine Erklärung vor, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen. Die Stimmbevölkerung hat 2022 beschlossen, auf die erweiterte Widerspruchslösung umzustellen. Der Bund baut dafür ein nationales Register auf. Wann die neue Regelung gilt, ist noch offen.
Entscheid festhalten
Sie können Ihren Willen auf einer Spendekarte festhalten, in Ihrer Patientenverfügung oder in einer Erklärung, die Ihre Angehörigen kennen. Für die künftige Regelung ist ein nationales Register vorgesehen. Sinnvoll ist, den Entscheid überall gleich zu halten und die Karte bei sich zu tragen.
Mit den Angehörigen sprechen
Auch wenn Sie alles festgehalten haben: Sprechen Sie mit Ihren Nächsten darüber. Sie erleben die Situation, wenn sie eintritt, und sind besser vorbereitet, wenn sie Ihren Willen kennen.
Weiterführende Informationen
- Bundesamt für Gesundheit (BAG), Organspende
- Swisstransplant, Spendekarte und Informationen
- ch.ch, Organspende
