Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Wir begleiten Sie bei Vorbereitung, Ausfüllen und Aufbewahrung.

Was eine Patientenverfügung regelt

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen oder nicht, falls Sie sich nicht mehr äussern können. Dazu gehören zum Beispiel Wünsche zu lebensverlängernden Massnahmen, zur Schmerzlinderung oder zur Pflege am Lebensende. Sie können zusätzlich eine Person bestimmen, die an Ihrer Stelle mit dem Behandlungsteam spricht und entscheidet.

Form und Voraussetzungen

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet sein. Sie können dafür eine der bekannten Schweizer Vorlagen verwenden oder eigene Formulierungen wählen. Voraussetzung ist, dass Sie beim Erstellen urteilsfähig sind. Ärztinnen und Ärzte müssen sie grundsätzlich beachten.

Vertretungsperson bestimmen

Überlegen Sie, wem Sie zutrauen, in Ihrem Sinn zu entscheiden. Sprechen Sie mit dieser Person, bevor Sie sie einsetzen: Sie sollte Ihre Haltung kennen und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Nennen Sie auch eine Ersatzperson.

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Die beiden Dokumente ergänzen sich. Die Patientenverfügung betrifft medizinische Behandlungen. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Sie bei Personensorge, Vermögen und Rechtsverkehr vertritt. Prüfen Sie, dass beide zusammenpassen und sich nicht widersprechen.

Damit sie im Ernstfall gefunden wird

Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn Ärztinnen und Ärzte von ihr wissen. Sie können auf Ihrer Versichertenkarte eintragen lassen, dass eine Patientenverfügung besteht und wo sie liegt. Wie das geht, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Geben Sie ausserdem Kopien an Ihre Vertrauensperson und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und tragen Sie einen Hinweis bei sich, zum Beispiel auf einer Notfallkarte.

Regelmässig prüfen

Lesen Sie die Verfügung in regelmässigen Abständen und nach einschneidenden Veränderungen wieder durch, etwa bei einer neuen Diagnose, einem Umzug oder wenn sich Ihre Haltung ändert. Mit einer neuen Unterschrift und einem neuen Datum bestätigen Sie, dass sie weiterhin gilt.

Weiterführende Informationen

Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 370 ff. (Fedlex)
ch.ch, Seite zur Patientenverfügung
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Patientenverfügung
Pro Senectute, Vorsorge und Patientenverfügung
FMH, Informationen zur Patientenverfügung

Warum ist das wichtig?

Bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall können Sie womöglich nicht mehr selbst sagen, was Sie wollen. Dann entscheiden Ärzteteam und Angehörige, ohne Ihre Wünsche zu kennen, und das belastet alle Beteiligten. Eine Patientenverfügung macht Ihren Willen sichtbar und entlastet Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheiden. Sie hilft aber nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird.

Was wird benötigt?

<ul>
<li>Ihre Überlegungen: Was ist Ihnen im Leben wichtig, und welche Behandlungen möchten Sie in schwerer Krankheit (nicht) erhalten?</li>
<li>Eine Person, die an Ihrer Stelle mit den Ärztinnen und Ärzten sprechen darf, und möglichst eine Ersatzperson</li>
<li>Eine vorhandene Schweizer Vorlage oder Anleitung zur Orientierung</li>
<li>Kontaktdaten Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes</li>
<li>Ihre Krankenversicherungskarte</li>
<li>Etwas Zeit und Ruhe, denn die Fragen sind persönlich</li>
</ul>

Dabei unterstützen wir Sie

Wir helfen Ihnen, ohne Druck anzufangen. Gemeinsam sehen wir uns bewährte Schweizer Vorlagen an und wählen die aus, die zu Ihnen passt. Wir ordnen Ihre Überlegungen, bereiten das Gespräch mit Ihrer Vertrauensperson vor und begleiten Sie beim Ausfüllen.
Danach kümmern wir uns um die Praxis: Wir erstellen die nötigen Kopien, verteilen sie an die richtigen Personen, legen das Original auffindbar ab und halten fest, wo alles liegt. Auf Wunsch bereiten wir die Notfallkarte für Ihr Portemonnaie vor.

Grenzen unserer Unterstützung

Wir geben keine Rechts- oder medizinische Beratung und beurteilen weder Ihre Entscheide noch die rechtliche Wirksamkeit Ihres Dokuments. Was Sie festlegen, entscheiden Sie selbst. Medizinische Fragen besprechen Sie am besten mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Bei Rechtsfragen empfehlen wir die Beratungsstellen von Pro Senectute und SRK, ein Notariat oder eine Anwaltsperson.

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