Was eine Patientenverfügung regelt
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen oder nicht, falls Sie sich nicht mehr äussern können. Dazu gehören zum Beispiel Wünsche zu lebensverlängernden Massnahmen, zur Schmerzlinderung oder zur Pflege am Lebensende. Sie können zusätzlich eine Person bestimmen, die an Ihrer Stelle mit dem Behandlungsteam spricht und entscheidet.
Form und Voraussetzungen
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet sein. Sie können dafür eine der bekannten Schweizer Vorlagen verwenden oder eigene Formulierungen wählen. Voraussetzung ist, dass Sie beim Erstellen urteilsfähig sind. Ärztinnen und Ärzte müssen sie grundsätzlich beachten.
Vertretungsperson bestimmen
Überlegen Sie, wem Sie zutrauen, in Ihrem Sinn zu entscheiden. Sprechen Sie mit dieser Person, bevor Sie sie einsetzen: Sie sollte Ihre Haltung kennen und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Nennen Sie auch eine Ersatzperson.
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Die beiden Dokumente ergänzen sich. Die Patientenverfügung betrifft medizinische Behandlungen. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Sie bei Personensorge, Vermögen und Rechtsverkehr vertritt. Prüfen Sie, dass beide zusammenpassen und sich nicht widersprechen.
Damit sie im Ernstfall gefunden wird
Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn Ärztinnen und Ärzte von ihr wissen. Sie können auf Ihrer Versichertenkarte eintragen lassen, dass eine Patientenverfügung besteht und wo sie liegt. Wie das geht, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Geben Sie ausserdem Kopien an Ihre Vertrauensperson und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und tragen Sie einen Hinweis bei sich, zum Beispiel auf einer Notfallkarte.
Regelmässig prüfen
Lesen Sie die Verfügung in regelmässigen Abständen und nach einschneidenden Veränderungen wieder durch, etwa bei einer neuen Diagnose, einem Umzug oder wenn sich Ihre Haltung ändert. Mit einer neuen Unterschrift und einem neuen Datum bestätigen Sie, dass sie weiterhin gilt.
Weiterführende Informationen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 370 ff. (Fedlex)
ch.ch, Seite zur Patientenverfügung
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Patientenverfügung
Pro Senectute, Vorsorge und Patientenverfügung
FMH, Informationen zur Patientenverfügung
