Testament und Nachlassübersicht

Mit einem Testament bestimmen Sie, wer was erhält. Wir helfen Ihnen, Ihre Unterlagen zu ordnen, das Testament auffindbar aufzubewahren und Ihre Angehörigen zu informieren.

Was ein Testament regelt

Mit einem Testament weichen Sie von der gesetzlichen Erbfolge ab. Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält, und können einzelne Personen oder Organisationen bedenken. Dabei sind gesetzliche Pflichtteile zu beachten, die nahen Angehörigen mindestens zustehen.

Die zwei üblichen Formen

Ein Testament können Sie vollständig von Hand schreiben, mit Ort, Datum und Unterschrift. Oder Sie lassen es öffentlich beurkunden. Ein am Computer geschriebenes und unterzeichnetes Testament ist nicht gültig. Wenn Sie unsicher sind oder eine komplexe Familiensituation haben, ist die Beurkundung durch ein Notariat oft die sicherere Lösung.

Erbrecht seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein revidiertes Erbrecht. Unter anderem wurden die Pflichtteile verkleinert, womit Sie freier über Ihr Vermögen verfügen können. Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aus früheren Jahren haben, lohnt es sich, es von einer Fachperson prüfen zu lassen.

Die Nachlassübersicht: der praktische Teil

Zusätzlich zum Testament hilft eine Übersicht, die zeigt, welche Unterlagen es gibt und wo sie liegen: Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Versicherungen und Bankunterlagen. Sie enthält keine Zugangsdaten und keine Kontostände, sondern Fundorte und Ansprechpersonen. So müssen Ihre Angehörigen nicht suchen.

Aufbewahren und auffindbar machen

Bewahren Sie das Original sicher auf, aber so, dass Ihre Vertrauensperson es findet. Das kann zu Hause sein, bei einem Notariat oder bei einer Amtsstelle. Die Möglichkeiten sind je nach Kanton verschieden. Wer nach einem Todesfall ein Testament findet, muss es der zuständigen Behörde übergeben, es darf nicht zurückgehalten werden. Informieren Sie deshalb Ihre Vertrauensperson, wo es liegt.

Wenn der Todesfall eingetreten ist
Diese Seite hilft bei der Vorsorge zu Lebzeiten. Für die Abwicklung nach einem Todesfall finden Sie Unterstützung bei unserer Schwesterseite nachlasshilfe.ch.

Weiterführende Informationen

  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Erbrecht (Fedlex)
  • ch.ch, Seiten zu Erbrecht und Testament
  • Notariat Ihres Kantons (Hinterlegung und Beurkundung)
  • Pro Senectute, Informationen zu Testament und Erbrecht

Warum ist das wichtig?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie passt nicht immer zur eigenen Situation, etwa bei Patchworkfamilien, im Konkubinat oder wenn Sie bestimmte Personen bedenken möchten. Ein Testament nützt Ihren Erben ausserdem nur, wenn es gefunden wird. Gerade bei handschriftlichen Testamenten ist das oft die grösste Schwierigkeit. Mit Klarheit darüber, wo welche Unterlagen liegen, ersparen Sie Ihren Angehörigen langes Suchen.

Was wird benötigt?

<p>Vorhandene Unterlagen: Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Unterlagen zum Güterstand<br />
Ein Überblick über Ihre Familie und die Personen, die Sie bedenken möchten<br />
Angaben zum Ort, wo das Original liegt, und wer davon weiss<br />
Kontakt zu Ihrem Notariat oder Ihrer Anwaltsperson, falls vorhanden<br />
Ihre eigenen Überlegungen, was Ihnen bei der Verteilung wichtig ist</p>

Dabei unterstützen wir Sie

Wir verschaffen Ihnen gemeinsam mit Ihnen einen Überblick. Wir sammeln Ihre vorhandenen Unterlagen und erstellen eine Nachlassübersicht: Welche Dokumente gibt es, wo liegen sie, wer weiss davon und wer ist Ansprechperson? Wenn Sie ein Testament neu verfassen oder überprüfen lassen möchten, bereiten wir den Termin beim Notariat oder bei der Anwaltsperson mit Ihnen vor und stellen die nötigen Unterlagen zusammen.
Zum Schluss klären wir die Aufbewahrung des Originals und überlegen mit Ihnen, wen Sie darüber informieren möchten.

Grenzen unserer Unterstützung

Wir geben keine Erbrechtsberatung, formulieren keine Testamente und beurteilen weder Pflichtteile noch die Gültigkeit Ihrer Unterlagen. Das Testament verfassen und unterzeichnen Sie selbst, oder Sie lassen es von einem Notariat beurkunden. Bei Rechtsfragen empfehlen wir ein Notariat, eine Anwaltsperson oder die Beratungsstellen von Pro Senectute.

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