Was ein Testament regelt
Mit einem Testament weichen Sie von der gesetzlichen Erbfolge ab. Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält, und können einzelne Personen oder Organisationen bedenken. Dabei sind gesetzliche Pflichtteile zu beachten, die nahen Angehörigen mindestens zustehen.
Die zwei üblichen Formen
Ein Testament können Sie vollständig von Hand schreiben, mit Ort, Datum und Unterschrift. Oder Sie lassen es öffentlich beurkunden. Ein am Computer geschriebenes und unterzeichnetes Testament ist nicht gültig. Wenn Sie unsicher sind oder eine komplexe Familiensituation haben, ist die Beurkundung durch ein Notariat oft die sicherere Lösung.
Erbrecht seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein revidiertes Erbrecht. Unter anderem wurden die Pflichtteile verkleinert, womit Sie freier über Ihr Vermögen verfügen können. Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aus früheren Jahren haben, lohnt es sich, es von einer Fachperson prüfen zu lassen.
Die Nachlassübersicht: der praktische Teil
Zusätzlich zum Testament hilft eine Übersicht, die zeigt, welche Unterlagen es gibt und wo sie liegen: Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Versicherungen und Bankunterlagen. Sie enthält keine Zugangsdaten und keine Kontostände, sondern Fundorte und Ansprechpersonen. So müssen Ihre Angehörigen nicht suchen.
Aufbewahren und auffindbar machen
Bewahren Sie das Original sicher auf, aber so, dass Ihre Vertrauensperson es findet. Das kann zu Hause sein, bei einem Notariat oder bei einer Amtsstelle. Die Möglichkeiten sind je nach Kanton verschieden. Wer nach einem Todesfall ein Testament findet, muss es der zuständigen Behörde übergeben, es darf nicht zurückgehalten werden. Informieren Sie deshalb Ihre Vertrauensperson, wo es liegt.
Wenn der Todesfall eingetreten ist
Diese Seite hilft bei der Vorsorge zu Lebzeiten. Für die Abwicklung nach einem Todesfall finden Sie Unterstützung bei unserer Schwesterseite nachlasshilfe.ch.
Weiterführende Informationen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Erbrecht (Fedlex)
- ch.ch, Seiten zu Erbrecht und Testament
- Notariat Ihres Kantons (Hinterlegung und Beurkundung)
- Pro Senectute, Informationen zu Testament und Erbrecht
