Was Sie festhalten können
Wünsche für den Todesfall betreffen den Abschied und die Zeit danach: die Art der Bestattung (zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung, Urnenbeisetzung, Gemeinschaftsgrab), den Ort, die Trauerfeier, Musik und Texte, Blumen oder Spenden, die Todesanzeige und die Personen, die benachrichtigt werden sollen. Auch kleine Dinge zählen, zum Beispiel ein Lieblingslied oder ein Kleidungsstück.
Nicht im Testament
Wünsche zur Bestattung gehören besser in ein eigenes Dokument als in ein Testament. Das Testament wird oft erst eröffnet, wenn die Bestattung schon stattgefunden hat. Das separate Dokument sollte Ihre Vertrauensperson kennen und schnell finden.
Schritt für Schritt vorgehen
Beginnen Sie mit dem, was Ihnen leichtfällt. Notieren Sie Wünsche, die Ihnen wichtig sind, und lassen Sie Offenes offen. Ein unvollständiges Dokument ist besser als keines. Sie können es jederzeit ergänzen oder ändern.
Bestattungsvorsorge
Manche Bestattungsinstitute bieten an, die Bestattung schon zu Lebzeiten zu planen und zu bezahlen. Vergleichen Sie Angebote in Ruhe, und halten Sie fest, wo entsprechende Verträge liegen.
Angehörige einbeziehen
Sprechen Sie mit den Menschen, die für Sie handeln würden. Wenn sie Ihre Wünsche kennen, fällt ihnen die Umsetzung leichter, und Sie vermeiden Missverständnisse.
Wenn der Todesfall eingetreten ist
Für die praktische Abwicklung nach einem Todesfall finden Sie Unterstützung bei nachlasshilfe.ch.
Weiterführende Informationen (Linkliste)
Pro Senectute, Informationen und Vorlage zur Anordnung für den Todesfall
SRK, Informationen zur Vorsorge
Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste (Informationen zu Bestattung und Vorsorge, Link prüfen)
ch.ch, Bestattung und Todesfall
